Aktuelle Besucher- und Testregelungen in unseren Einrichtungen
Liebe Angehörigen, liebe Besucherinnen und Besucher,
ab Freitag, dem 01.07.2022 werden sich die Regelungen für Besuche in der Einrichtung ändern:
• Sie werden nicht mehr durch eine/n Mitarbeitenden der Firma Kötter im Empfang genommen
• Ein qualifizierter negativer Schnelltest (kein Selbsttest!), der nicht älter als 24 Stunden ist, ist nach wie vor für das Betreten der Einrichtung Pflicht
• Wir kontrollieren grundsätzlich nicht, ob ein negativer Schnelltest vorliegt, sondern setzen auf Ihre Eigenverantwortung und Ihr Verantwortungsbewusstsein im Sinne des Schutzes unserer BewohnerInnen und Mitarbeitenden
• Dennoch behalten wir es uns vor, stichprobenartige Kontrollen bezüglich der negativen Schnelltests durchzuführen
• Auch wenn wir uns sicher sind, dass es nicht erforderlich sein wird, weisen wir darauf hin, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen werden, sollte kein negatives Testergebnis zum Zeitpunkt Ihres Besuches vorliegen
• Auch unser Testangebot ändert sich etwas: ab dem 01.07.2022 bieten wir ausschließlich Selbsttests unter Aufsicht zu folgenden Zeiten an:
Montag bis Donnerstag: 10 – 15:45 Uhr
Freitag: 10 – 13:45 Uhr
• Zudem stellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung aus, damit Sie als BesucherIn in Pflegeheimen von den Kosten für die Bürgertests in Testzentren befreit sind