Ab dem 01.01.2017 werden alle Leistungen mit einem Faktor von 30,42 Tagen abgerechnet. Im Aufnahme- und Entlassmonat wird tagesgenau abgerechnet. In Monaten mit Abwesenheiten werden alle Leistungen (außer die Investiven Kosten) tagesgenau unter Berücksichtigung der Abwesenheitsregelung abgerechnet.
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